3. Mitreden können: Grundbegriffe normativer und angewandter Ethik

3.4. Berufsethos



Körtner 2004, S. 77:
„Moralisches Handeln beruht nicht allein auf der Befolgung von anerkannten Regeln sowie der Achtung von Grundwerten und den Menschenrechten, sondern auch auf einer entsprechenden Grundhaltung bzw. auf berufsspezifischen Grundeinstellungen  (´professional attitudes´).“

Höffe 2002, S. 10/11:
„Mit dem Berufsethos befaßt sich nun üblicherweise der Praktiker, in der Medizin vor allem der erfahrene und deshalb oft leidgeprüfte Arzt. […] Wie in einem demokratischen Rechtsstaat nicht anders zu erwarten, setzt sich das medizinische Ethos nicht aus außergewöhnlichen Pflichten zusammen. Es wendet lediglich allgemeingültige, moralische Grundsätze auf die besondere Aufgabe von Ärzten, Pflegepersonal und medizinischer Funktion an. Es besteht aus aufgaben- und funktionsspezifischen Verbindlichkeiten, die überdies moralisch unstrittig sind.“