Lerneinheit 1 - Skript
3. Mitreden können: Grundbegriffe normativer und angewandter Ethik
3.4. Berufsethos
Körtner 2004, S. 77:
„Moralisches Handeln beruht nicht allein auf der Befolgung von anerkannten
Regeln sowie der Achtung von Grundwerten und den Menschenrechten, sondern auch
auf einer entsprechenden Grundhaltung bzw. auf berufsspezifischen
Grundeinstellungen (´professional attitudes´).“
Höffe 2002, S. 10/11:
„Mit dem Berufsethos befaßt sich nun üblicherweise der Praktiker, in der
Medizin vor allem der erfahrene und deshalb oft leidgeprüfte Arzt. […] Wie in
einem demokratischen Rechtsstaat nicht anders zu erwarten, setzt sich das
medizinische Ethos nicht aus außergewöhnlichen Pflichten zusammen. Es wendet
lediglich allgemeingültige, moralische Grundsätze auf die besondere Aufgabe von
Ärzten, Pflegepersonal und medizinischer Funktion an. Es besteht aus aufgaben-
und funktionsspezifischen Verbindlichkeiten, die überdies moralisch unstrittig
sind.“