Sowohl die Straffälligenhilfe als auch die Wohnungslosenhilfe sind darauf ausgerichtet, Menschen in schwierigen, oft stigmatisierenden Lebenssituationen zu unterstützen und mit ihnen eine individuelle realistische Zukunftsperspektive zu entwickeln. Durch die Biografien der Menschen sind die beiden Praxisfelder oft eng miteinander verbunden. Neben der Beleuchtung dieser Schnittstellen beschäftigen wir uns im Praxisseminar mit den besonderen Herausforderungen in der Arbeit in Zwangskontexten und setzen uns mit den Bedürfnissen der straffälligen bzw. wohnungslosen Menschen auseinander. Durch Expert*innengespräche und Besuche von Praxiseinrichtungen lernen Sie die Vielfalt der spezialisierten Angebote im ambulanten und stationären Bereich der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe kennen.

 

Das Praxisseminar führt über drei Semester (3, 4, 5) in grundlegende Themen ein und fundiert diese theoretisch. Zudem lernen Sie mögliche Methoden für Ihre Arbeit und auch Ihre Reflexion kennen.

Parallel werden Praxiserfahrungen der Studierenden aus Praxis I ausgetauscht und gemeinsam reflektiert.

 

Arbeitsweisen:

Lesen von Texten/Literatur zur Vor- und Nachbereitung, Gruppenarbeiten, Erfahrungsaus-tausch & Diskussionen sowie theoretische / inhaltliche Inputs durch die Dozentin und Expert*innen.

Verfassen und Analyse von Praxisprotokollen (ethnographische Methode). Seminaristisches Arbeiten mit hoher Eigenbeteiligung der Studierenden (z.T. Moderation und Gestaltung der Seminareinheiten)

 

Ziel: Die Studierenden üben den Theorie-Praxis-/Praxis-Theorie-Transfer ein, schulen ihre Reflexionsfähigkeit und werden bei der Ausbildung ihrer professionellen Identität unterstützt.

 

Literatur:

wird im Seminar bekannt gegeben

ePortfolio: No